Allgemeine
Geschäftsbedingungen 1. GELTUNG 1. Die folgenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die vom Studio 62 • Thilo
Brühl • Fotos & mehr (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliches Einverständnis für alle
weiteren damit zusammenhängenden Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen
werden.
2. Mit Auftragserteilung
erkennt der Auftraggeber die AGB mit seiner Unterschrift an und bestätigt
damit, diese gelesen und Verstanden zu haben.
3. Abweichenden
Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen der Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass
der Fotograf diese schriftlich anerkannt hat.
4. Änderungen oder
Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche
ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die
Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich
niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. AUFTRAGSLEISTUNGEN 1. Soweit der Fotograf
Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während des
Auftrages Kostenerhöhungen ein, die der Auftraggeber zu verantworten hat,
fallen diese in voller Höhe an.
2. Der Fotograf ist
berechtigt Leistungen von Dritten, die eingekauft werden müssen, im Namen und
mit Vollmacht sowie für Rechnungen der Kunden in Auftrag zu geben. Das betrifft
z.B. Fotolabore und Albenhersteller sowie Online-Anbieter für den Bildversand
von digitalen Dateien.
3. Wenn nicht anders
vereinbart, wird den Kunden nach dem Fotoshooting eine Ansichtsgalerie online,
digital bereitgestellt. Die Bilder haben in dieser Galerie eine geringe
Auflösung und dienen nur zur Sichtung und Entscheidung, welche Bilder
bearbeitet werden sollen. Diese Entscheidungen treffen die Kunden allein (z.B.
beim Engagementshooting). Ausnahme bei Hochzeitsreportagen.
4. Der Auftragnehmer ist,
soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch technischen Gestaltung frei. Die Bilder werden je nach Empfinden des
Fotografen in Farbe oder Schwarz/Weiß bearbeitet – auch wenn in der
Ansichtsgalerie (Ausnahme bei Hochzeiten) die Bilder in Farbe zusehen sind.
3. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (GEDRUCKT UND DIGITAL)
1. Die AGB gelten für jedes
überlassene Bildmaterial, egal ob für ausgedruckte Bilder oder digitales
Bildmaterial.
2. Die Kunden nehmen zur
Kenntnis, dass es sich bei dem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Aufnahmen handelt (§ 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz).
3. Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, auch wenn ein Honorar gezahlt wurde.
Der Auftraggeber erhält ein vereinbartes Nutzungsrecht.
4. Der Auftraggeber hat nach
Erhalt / bei Entgegennahme des Bildmaterials die Aufgabe, dieses binnen zwei
Wochen auf Mängel zu prüfen. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen, anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Ein Anspruch auf Verbesserung / Änderungen entfällt nach zwei Wochen.
4. NUTZUNGSRECHTE
1. Die Nutzungsrechte werden
in einer schriftlichen Freigabeerklärung festgehalten. Änderungen dürfen nur
nach schriftlicher Absprache mit des Fotografen geändert werden. Dies Betrifft
die Vervielfältigung, Verwendung, Veränderung und Verbreitung des
Bildmaterials. Der/Die Auftraggeber stimmen durch die Auftragserteilung
automatisch zu, dass der
Fotograf die entstandenen Aufnahmen für eigene Werbezwecke nutzen darf (z.B.
auf der Webseite, Facebook, Alben etc.).
2. Das Urheberrecht an
allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos, liegt beim
Fotografen. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Privatkunden
erhalten für die entstandenen Aufnahmen das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.
Bei Firmenkunden erfolgt eine detaillierte Vereinbarung über die Nutzung des
Bildmaterials.
3. Veränderungen des
Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch
darf das Bildmaterial nur mit Einwilligung des Fotografen abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden.
4. Der Fotograf ist bei
einer Verwertung grundsätzlich als Urheber zu nennen. Sofern verfügbar sind die
Dateien mit dem Logo vom Studio 62 zu kennzeichnen. Macht der Auftraggeber vom
Recht der Nutzung Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf
Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Der Auftraggeber erhält
ausschließlich optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe
von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW/NEF) ist ausgeschlossen. Die
Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die
Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird als Cirka-Angabe
im Angebot bestimmt.
5. HAFTUNG
1. Der Fotograf übernimmt
keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte,
es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Formular über die
Nutzungseinschränkung beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden
oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der/Die Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie für die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der
ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die Kunden für dessen
sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3. Für Schäden oder Verlust
(trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten vor der
Bildübergabe an den Auftraggeber, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
4. Die Organisation und
Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit
größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, die
der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit,
Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem
vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Sollte es vor dem vereinbarten Termin zu einem Vorfall kommen, bemüht sich der
Fotograf darum, einen Ersatzfotografen zu organisieren. Einen Garantie darauf
besteht jedoch nicht.
5. Der Fotograf haftet nicht
für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die
Archivierung der Bilder wird vorgenommen, jedoch haben die/der Auftraggeber
darauf keinen Anspruch.
6. VERGÜTUNG
1. Für die Herstellung der
Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
zzgl. eventueller Reisekosten berechnet. Der Rechnungsbetrag beinhaltet 19
% MwSt. welche dementsprechend ausgewiesen ist.
2. Bei Hochzeiten gelten 50%
des Honorars als Reservierungsgebühr als vereinbart und sind bis binnen 14 Tage
nach Zustellung der Auftragsbestätigung zu bezahlen. Ist die
Reservierungsgebühr nicht rechtzeitig überwiesen, verliert das Angebot und der
Vertrag seine Gültigkeit. Der Restbetrag in Höhe von 50% ist am Tag der
Hochzeit in bar oder gemäß anderer Vereinbarungen kurz vorher zu überweisen.
Ein endgültige Reservierung erfolgt erst mit Zahlungseingang der
Reservierungsgebühr.
3. Der vollständige
Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahmen fällig (Ausnahme
bei Hochzeiten). Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist
berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem
jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
4. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Gesamtbetrages bleibt die Ware (Fotos, Abzüge, Alben etc.)
Eigentum des Fotografen.
5. Wird die für die
Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer
oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten,
oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des
Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens
vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.
7. RESERVIERUNGSGEBÜHR & KÜNDIGUNG
1. Die Reservierungsgebühr
ist nach Vertragsabschluss bis zum vereinbarten Datum zu bezahlen. Bei
Rücktritt oder Kündigung des Vertrages (kürzer als 3 Monate vor dem Termin) wird
die Reservierungsgebühr einbehalten (siehe §7 (5)). Sofern die
Reservierungsgebühr nicht bis zum genannten Datum eingegangen ist, besteht kein
Anspruch auf den Termin und die fotografische Begleitung.
2. Erst mit Eingang der
Reservierungsgebühr beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine
als gebucht.
3. Im Falle einer Kündigung
bedarf dies der Schriftform.
4. Sollte die
Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen nach Auftragserteilung widerrufen werden, so wird pauschal
eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. anfallender Kosten fällig
(Beratung, Telefongebühren, Erstellung Angebot etc.).
5. Wenn die vereinbarten
Leistungen vom Kunden storniert werden und der Auftragnehmer für die stornierte
Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit für den selben Termin
vereinbaren kann, wird ein Teil der Reservierungsgebühr zurückerstattet. Sollte
jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu
dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz
einbehalten und die restliche Summe der Reservierungsgebühr zurückerstatten. Kann nachweislich keine
anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmer wahrgenommen werden bzw.
wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht
mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der
mit 75% des vereinbarten Honorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten,
Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
6. Ausnahmen hiervon sind
ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage
der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation
liegt im Ermessen des Fotografen. 7. Wird der Auftrag vom Auftragnehmer storniert, werden
die Reservierungsgebühren zurückerstattet.
8 RÜCKGABE DES BILDMATERIALS 1. Die Rücksendung des
Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Auftrageber trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. Für den Verlust der
Ware kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden.
2. Der Fotograf haftet nicht
für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
9 VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
1. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung -auch
Urheberrechtsverletzung genannt- Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche
Nutzungshonorar zu zahlen.
3. Schadensersatzforderungen
des Auftraggebers bestehen höchstens in der Summe des vereinbarten
Auftragswertes (Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen). Immaterielle
sowie ideelle Schadensersatzvorderungen sind ausgeschlossen.
10. Datenschutz
1. Der Auftraggeber erklärt
sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen
vertraulich zu behandeln. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es
sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
11 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen/Leistungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag,
zur Bildfreigabe oder zu den AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Für den Fall das der
Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder
seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland
verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
4. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.
(5) Die etwaige Nichtigkeit
bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt..
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